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BGBl. Nr. 245/1986

kundgemacht 07.05.1986 RIS↗
245. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
Verordnung des Bundeskanzlers vom 17. April 1986 über die Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
Kundmachung BGBl. Nr. 245/1986× zu Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 08.05.1986 · idF BGBl. Nr. 245/1986 Art. 1↗RIS↗

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 14. Feber 1985 zur Änderung der Regel 85 der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979,) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8 — 10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.