BGBl. Nr. 252/1986
252. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 21 Gutensteiner Straße im Bereich der Marktgemeinde St. Aegyd am Neuwalde
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 25. April 1986 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 21 Gutensteiner Straße im Bereich der Marktgemeinde St. Aegyd am Neuwalde
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