BGBl. Nr. 27/1986
27. Kundmachung: Aufhebung eines Absatzes der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Blumenbinder und -händler (Florist) durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 10. Jänner 1986 über die Aufhebung eines Absatzes der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Blumenbinder und -händler (Florist) durch den Verfassungsgerichtshof
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