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BGBl. Nr. 315/1986

kundgemacht 19.06.1986
315. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß die Z 2 sowie die Worte „... und Eigentumsübertragungen ...“ in den Absätzen 1 und 2 der Z 4 der Verordnung betreffend den Übergang der Einzelrichtmenge auf einen anderen Betrieb im Falle der Verpachtung oder der Eigentumsübertragung von Futterflächen gesetzwidrig waren
Kundmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 9. Juni 1986 über die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß die Z 2 sowie die Worte „... und Eigentumsübertragungen ...“ in den Absätzen 1 und 2 der Z 4 der Verordnung des geschäftsführenden Ausschusses des Milchwirtschaftsfonds vom 22. März 1983 betreffend den Übergang der Einzelrichtmenge auf einen anderen Betrieb im Falle der Verpachtung oder der Eigentumsübertragung von Futterflächen gesetzwidrig waren
Kundmachung BGBl. Nr. 315/1986× zu VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Feststellung einer Verfassungswidrigkeit neu