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BGBl. Nr. 323/1986

kundgemacht 27.06.1986
323. Verordnung: Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft; und Forschung vom 5. Juni 1986 betreffend Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist
Kundmachung BGBl. Nr. 323/1986× zu Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist

Änderungen durch diese Kundmachung

Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist neu