BGBl. Nr. 323/1986
323. Verordnung: Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft; und Forschung vom 5. Juni 1986 betreffend Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist
Änderungen durch diese Kundmachung
Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist
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Art. 2neu
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