BGBl. Nr. 323/1986
323. Verordnung: Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft; und Forschung vom 5. Juni 1986 betreffend Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist