BGBl. Nr. 358/1986
358. Verordnung: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, das Exekutivsekretariat sowie die Bediensteten des Exekutivsekretariats des Wiener Treffens der Teilnehmerstaaten der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
Verordnung der Bundesregierung vom 8. Juli 1986 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, das Exekutivsekretariat sowie die Bediensteten des Exekutivsekretariats des Wiener Treffens der Teilnehmerstaaten der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
Änderungen durch diese Kundmachung
Privilegien und Immunitäten, Wiener Treffen der KSZE
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