BGBl. Nr. 365/1986
365. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einbeziehung von Frischgeflügel in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. Juni 1986, mit der die Verordnung über die Einbeziehung von Frischgeflügel in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis geändert wird
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