BGBl. Nr. 394/1986
394. Bundesgesetz: Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes
Bundesgesetz vom 3. Juli 1986, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel römisch zwei
Ersetzung eines Begriffs
Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 394 aus 1986,, zu Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1974,)
In den Paragraphen 46, 66, 67, 68, 71, 74, 76, 77, 78, 128, 131 a und 131 e des Arbeitsverfassungsgesetzes wird der Begriff „Obmann“„ durch den Begriff „Vorsitzender“ ersetzt. Wird eine Frau in diese Funktion gewählt, so trägt sie die Bezeichnung „Vorsitzende“.