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BGBl. Nr. 419/1986

kundgemacht 05.08.1986
419. Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Anwendbarkeit der Bestimmungen des bestehenden UNIDO-Amtssitzabkommens und verwandter Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen hinsichtlich der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung für eine Interimsperiode bis zu deren Ersetzung durch endgültige Abkommen
Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Anwendbarkeit der Bestimmungen des bestehenden UNIDO-Amtssitzabkommens und verwandter Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen hinsichtlich der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung für eine Interimsperiode bis zu deren Ersetzung durch endgültige Abkommen
Kundmachung BGBl. Nr. 419/1986× zu Amtssitz - UNIDO - Interimsabkommen

Änderungen durch diese Kundmachung

Amtssitz - UNIDO - Interimsabkommen neu