BGBl. Nr. 420/1986
420. Notenwechsel zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Anwendbarkeit der bestehenden Abkommen betreffend gemeinsame Bereiche des Internationalen Zentrums Wien für eine Interimsperiode bis zu deren Ersetzung durch endgültige Abkommen
Notenwechsel zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Anwendbarkeit der bestehenden Abkommen betreffend gemeinsame Bereiche des Internationalen Zentrums Wien für eine Interimsperiode bis zu deren Ersetzung durch endgültige Abkommen
Änderungen durch diese Kundmachung
Gemeinsamer Amtssitz UNO, UNIDO, IAEO – Interimsabkommen
neu
Art. 1neu
lädt …
UNO-City – Gemeinsamer Fonds für Reparaturen UNO, IAEO
1
Art. 3neu
lädt …