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BGBl. Nr. 422/1986

kundgemacht 05.08.1986 RIS↗
422. Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Anwendbarkeit der Bestimmungen gewisser Zusatzabkommen zum bestehenden UNIDO-Amtssitzabkommen hinsichtlich der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung für eine Interimsperiode bis zu deren Ersetzung durch endgültige Abkommen
Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Anwendbarkeit der Bestimmungen gewisser Zusatzabkommen zum bestehenden UNIDO-Amtssitzabkommen hinsichtlich der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung für eine Interimsperiode bis zu deren Ersetzung durch endgültige Abkommen
Kundmachung BGBl. Nr. 422/1986× zu Amtssitz - UNIDO - Zusatzabkommen - Interimsabkommen