BGBl. Nr. 459/1986
459. Europäisches Übereinkommen über die Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland
EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE FORTZAHLUNG VON STIPENDIEN AN STUDIERENDE IM AUSLAND
Änderungen durch diese Kundmachung
Europäisches Übereinkommen über die Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland
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§ 0↗RIS↗
Art. 10neu