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BGBl. Nr. 459/1986

kundgemacht 29.08.1986 RIS↗
459. Europäisches Übereinkommen über die Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland
EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE FORTZAHLUNG VON STIPENDIEN AN STUDIERENDE IM AUSLAND
Kundmachung BGBl. Nr. 459/1986× zu Europäisches Übereinkommen über die Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland×

Änderungen durch diese Kundmachung

Europäisches Übereinkommen über die Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland neu § 0↗RIS↗