BGBl. Nr. 502/1986
502. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 205 Hittisauer Straße im Bereich der Gemeinde Hittisau
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 26. August 1986 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 205 Hittisauer Straße im Bereich der Gemeinde Hittisau
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