Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 519/1986

kundgemacht 30.09.1986
519. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10 602 des ADR über die Beförderung von schäumbarem Polystyrol in Tankfahrzeugen
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10 602 des ADR über die Beförderung von schäumbarem Polystyrol in Tankfahrzeugen
Kundmachung BGBl. Nr. 519/1986× zu ADR - Beförderung von schäumbarem Polystyrol

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von schäumbarem Polystyrol neu