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BGBl. Nr. 584/1986

kundgemacht 29.10.1986
584. Erklärung der Republik Österreich nach Artikel 14 Absatz 2 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder betreffend die Erneuerung des Vorbehalts nach Artikel 9 des Übereinkommens
Erklärung der Republik Österreich nach Artikel 14 Absatz 2 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder betreffend die Erneuerung des Vorbehalts nach Artikel 9 des Übereinkommens
Kundmachung BGBl. Nr. 584/1986×

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