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BGBl. Nr. 599/1986

kundgemacht 11.11.1986 RIS↗
599. Notenwechsel betreffend eine Änderung der Vereinbarung über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Simbach-Innbrücke gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr
Notenwechsel betreffend eine Änderung der Vereinbarung vom 24. August 1978 über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Simbach-Innbrücke gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr
Kundmachung BGBl. Nr. 599/1986× zu Grenzübergang Simbach-Innbrücke (BRD)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Grenzübergang Simbach-Innbrücke (BRD) 1 § 0↗RIS↗
Art. 2neu
in Kraft ab 01.12.1986 · idF BGBl. Nr. 599/1986 Art. 2↗RIS↗

Artikel 2

Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 6 des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt

  1. Litera a
    Die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
    • Strichaufzählung
      die Innbrücke von der gemeinsamen Grenze bis zur Innstraße;
    • Strichaufzählung
      die Innstraße einschließlich der Gehsteige von der Innbrücke bis zur Grundstücksgrenze zwischen den Gebäuden Innstraße Nr. 36 und 38;
    • Strichaufzählung
      den Hochwasserdamm zu beiden Seiten der Innstraße jeweils bis zu der Gabelung des Dammweges;
    • Strichaufzählung
      die zu den Gebäuden Innstraße Nr. 46 und 48 gehörenden Grundstücke sowie den Zufahrtsweg von der Innstraße;
    • Strichaufzählung
      die öffentlichen Sanitäranlagen auf dem Grundstück des Gebäudes Innstraße Nr. 65 und den Zugang von der Straße;
    • Strichaufzählung
      die Abfertigungskioske auf dem Hochwasserdamm;
    • Strichaufzählung
      den Durchsuchungsraum im Erdgeschoß Innstraße Nr. 48;
    • Strichaufzählung
      die sanitären Anlagen im Erdgeschoß und ersten Obergeschoß des Gebäudes Innstraße Nr. 48;
    • Strichaufzählung
      sämtliche Verbindungswege im Erdgeschoß und ersten Obergeschoß des Gebäudes Innstraße Nr. 48;
  2. Litera b
    die den österreichischen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Räume, und zwar
    • Strichaufzählung
      das gesamte Erdgeschoß des Gebäudes Innstraße Nr. 46;
    • Strichaufzählung
      im Gebäude Innstraße Nr. 48 im Erdgeschoß den Raum rechts neben dem Eingang.