BGBl. Nr. 603/1986
603. Notenwechsel betreffend eine Änderung der Vereinbarung über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen im Hauptbahnhof Passau und über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf der Strecke Regensburg—Linz gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr
Notenwechsel betreffend eine Änderung der Vereinbarung vom 11. März 1970 über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen im Hauptbahnhof Passau und über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf der Strecke Regensburg—Linz gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr
Änderungen durch diese Kundmachung
Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Passau-Hbf) (BRD)
2
Art. 2geändert
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Art. 5geändert
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