BGBl. Nr. 609/1986
609. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Gemeinde Engerwitzdorf
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 6. November 1986 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Gemeinde Engerwitzdorf
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