BGBl. Nr. 629/1986
629. Kundmachung: Aufhebung des § 2 der als Bundesgesetz geltenden Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich über die Festsetzung der Gebühren für die Abholung und unschädliche Beseitigung der Kadaver, Konfiskate und tierischen Abfälle durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 18. November 1986 über die Aufhebung des § 2 der als Bundesgesetz geltenden Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich über die Festsetzung der Gebühren für die Abholung und unschädliche Beseitigung der Kadaver, Konfiskate und tierischen Abfälle durch den Verfassungsgerichtshof
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