BGBl. Nr. 674/1986
674. Kundmachung: Aufhebung des Wortes „ , Virgen-Dorf“ in der Z 3 des § 1 Abs. 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Virgen (Bezirk Lienz, Osttirol), mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. Dezember 1986 über die Aufhebung des Wortes „ , Virgen-Dorf“ in der Z 3 des § 1 Abs. 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Virgen (Bezirk Lienz, Osttirol), mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Virgen
neu
Art. 1neu
lädt …