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BGBl. Nr. 714/1986

kundgemacht 30.12.1986 RIS↗
714. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder Nebenarbeiten im Bereich von Autobahnen im Land Oberösterreich durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 12. Dezember 1986 über die Aufhebung der Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 17. August 1976, Zl. 69.164/3-IV/5-1976, über die Durchführung von Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder Nebenarbeiten im Bereich von Autobahnen im Land Oberösterreich durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. Nr. 714/1986× zu Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder Nebenarbeiten im Bereich von Autobahnen im Land Oberösterreich durch den Verfassungsgerichtshof×

Änderungen durch diese Kundmachung

Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder Nebenarbeiten im Bereich von Autobahnen im Land Oberösterreich durch den Verfassungsgerichtshof neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 31.12.1986 · idF BGBl. Nr. 714/1986 Art. 1↗RIS↗

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. Oktober 1986, römisch fünf 27/86-6, die Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 17. August 1976, Zl. 69.164/3-IV/5-1976, über die Durchführung von Instandsetzungs-, Erhaltungs- oder Nebenarbeiten im Bereich von Autobahnen im Land Oberösterreich als gesetzwidrig aufgehoben.