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BGBl. Nr. 79/1986

kundgemacht 20.02.1986
79. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der S 33 Kremser Schnellstraße im Bereich der Gemeinden St. Pölten, Obritzberg-Rust, Statzendorf, Paudorf und Furth bei Göttweig
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 5. Feber 1986 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der S 33 Kremser Schnellstraße im Bereich der Gemeinden St. Pölten, Obritzberg-Rust, Statzendorf, Paudorf und Furth bei Göttweig
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