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BGBl. Nr. 10/1987

kundgemacht 13.01.1987
10. Verordnung: Erklärung einer nachgeordneten Dienststelle zur betriebsähnlichen Einrichtung nach § 4 Abs. 4 des Bundeshaushaltsgesetzes
Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 30. Dezember 1986 betreffend die Erklärung einer nachgeordneten Dienststelle zur betriebsähnlichen Einrichtung nach § 4 Abs. 4 des Bundeshaushaltsgesetzes
Kundmachung BGBl. Nr. 10/1987× zu Betriebsähnliche Einrichtung Bundesamt für Zivilluftfahrt

Änderungen durch diese Kundmachung

Betriebsähnliche Einrichtung Bundesamt für Zivilluftfahrt neu