BGBl. Nr. 10/1987
10. Verordnung: Erklärung einer nachgeordneten Dienststelle zur betriebsähnlichen Einrichtung nach § 4 Abs. 4 des Bundeshaushaltsgesetzes
Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 30. Dezember 1986 betreffend die Erklärung einer nachgeordneten Dienststelle zur betriebsähnlichen Einrichtung nach § 4 Abs. 4 des Bundeshaushaltsgesetzes
Änderungen durch diese Kundmachung
Betriebsähnliche Einrichtung Bundesamt für Zivilluftfahrt
neu
§ 1neu
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