BGBl. Nr. 10/1987
10. Verordnung: Erklärung einer nachgeordneten Dienststelle zur betriebsähnlichen Einrichtung nach § 4 Abs. 4 des Bundeshaushaltsgesetzes
Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 30. Dezember 1986 betreffend die Erklärung einer nachgeordneten Dienststelle zur betriebsähnlichen Einrichtung nach § 4 Abs. 4 des Bundeshaushaltsgesetzes