Absatz eins,Die österreichischen Fachkräfte genießen auf dem Hoheitsgebiet von Kap Verde die Immunität vor Strafverfolgung durch die Behörden der Republik Kap Verde für Handlungen und Meinungsäußerungen in Ausübung ihrer Funktion.
BGBl. Nr. 131/1987
131. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kap Verde über technische und finanzielle Zusammenarbeit im Rahmen der Entwicklungshilfe
ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KAP VERDE ÜBER TECHNISCHE UND FINANZIELLE ZUSAMMENARBEIT IM RAHMEN DER ENTWICKLUNGSHILFE
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel 5
- Absatz 2,Die Regierung der Republik Kap Verde steht für jede Klage ein, die gegen die österreichischen Fachkräfte eingebracht werden kann und übernimmt die volle Haftung im Zusammenhang mit Handlungen, welche die österreichischen Fachkräfte bei Ausübung ihrer Funktion begangen haben.