BGBl. Nr. 139/1987
139. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Europäischen Weltraumorganisation über die Teilnahme Österreichs am ASTP 3
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER EUROPÄISCHEN WELTRAUMORGANISATION ÜBER DIE TEILNAHME ÖSTERREICHS AM ASTP 3
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 12neu
Artikel 12
Diese Durchführungsvorschriften können vom Gemeinsamen Programmrat für Nachrichtensatellitenprogramme auf einstimmigen Beschluß der Teilnehmerstaaten geändert werden. Änderungen werden dem Rat zur Genehmigung vorgelegt.