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BGBl. Nr. 13/1987

kundgemacht 20.01.1987 RIS↗
13. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn — Anschlußstelle Velden/West (Vollausbau) im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörthersee
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 7. Jänner 1987 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn — Anschlußstelle Velden/West (Vollausbau) im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörthersee
Kundmachung BGBl. Nr. 13/1987× zu Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Velden/West (Vollausbau) im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörthersee ×

Änderungen durch diese Kundmachung

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Velden/West (Vollausbau) im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörthersee neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 21.01.1987 · idF BGBl. Nr. 13/1987 Art. 1↗RIS↗

Die Anschlußstelle Velden/West der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörthersee wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellenden Rampen zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlußstelle zu einem Vollanschluß liegen einschließlich des geringfügigen Umbaues einer bereits bestehenden Rampe zwischen km 345,860 und km 346,625 der bestehenden A 2 Süd Autobahn und binden in die bereits bestehende Zu- und Abfahrtsstraße zur B 83 Kärntner Straße ein.

Im einzelnen ist der Verlauf dieser Rampen einschließlich der bestehenden Zu- und Abfahrtsstraßen der Anschlußstelle Velden/West aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Velden am Wörthersee aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. Ausschussbericht 35 214 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenteile Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.