Sie veranlaßt und leitet die in Anlage A der Erklärung beschriebenen Industriearbeiten;
BGBl. Nr. 140/1987
140. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Europäischen Weltraumorganisation über die Teilnahme Österreichs am Vorbereitungsprogramm für ein Datenrelais-Satellitensystem
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER EUROPÄISCHEN WELTRAUMORGANISATION ÜBER DIE TEILNAHME ÖSTERREICHS AM VORBEREITUNGSPROGRAMM FÜR EIN DATENRELAIS-SATELLITENSYSTEM
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel 2
Die Organisation nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Strichaufzählung
- Strichaufzählungsie erstattet dem JCB über den Stand des Vorbereitungsprogramms Bericht;
- Strichaufzählungsie nimmt Verbindung zu den potentiellen Nutzern des DRS-Systems auf, um sicherzustellen, daß deren Anforderungen beim Entwurf und Betrieb des Systems angemessen Rechnung getragen wird;
- Strichaufzählungsie arbeitet einen Programmvorschlag für die Durchführung der Entwicklungs- und Einsatzphase des DRS-Programms aus.