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BGBl. Nr. 140/1987

kundgemacht 15.04.1987 RIS↗
140. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Europäischen Weltraumorganisation über die Teilnahme Österreichs am Vorbereitungsprogramm für ein Datenrelais-Satellitensystem
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER EUROPÄISCHEN WELTRAUMORGANISATION ÜBER DIE TEILNAHME ÖSTERREICHS AM VORBEREITUNGSPROGRAMM FÜR EIN DATENRELAIS-SATELLITENSYSTEM
Kundmachung BGBl. Nr. 140/1987× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem – Durchführung neu § 0↗RIS↗
Art. 5neu
in Kraft ab 16.04.1986 · idF BGBl. Nr. 140/1987 Art. 5↗RIS↗

Artikel 5

Die Organisation schließt die für die Durchführung des Vorbereitungsprogramms erforderlichen Verträge nach ihren geltenden Regeln und Verfahren. Bei der Vergabe der Verträge für die Durchführung dieses Programms wird unter Berücksichtigung von Kapitel römisch drei der Entschließung ESA/C-M/LXVII/Res. 1 (Final) vom 31. Januar 1985 der Ausführung der Arbeiten im Hoheitsgebiet der Teilnehmerstaaten der Vorzug gegeben.