BGBl. Nr. 179/1987
179. Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Gambia samt Anhängen
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK GAMBIA
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 17neu
Artikel 17
Registrierung
Dieses Abkommen, seine Anhänge und jede Änderung des Abkommens oder seiner Anhänge sind bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zu registrieren.