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BGBl. Nr. 179/1987

kundgemacht 05.05.1987 RIS↗
179. Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Gambia samt Anhängen
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK GAMBIA
Kundmachung BGBl. Nr. 179/1987× zu Luftverkehrsabkommen (Gambia)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Luftverkehrsabkommen (Gambia) neu § 0↗RIS↗
Art. 17neu
in Kraft ab 01.04.1987 · idF BGBl. Nr. 179/1987 Art. 17↗RIS↗

Artikel 17

Registrierung

Dieses Abkommen, seine Anhänge und jede Änderung des Abkommens oder seiner Anhänge sind bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zu registrieren.