Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 17/1987

kundgemacht 22.01.1987 RIS↗
17. Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR) samt Anlage und Schlußakte
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE PERSONENBEFÖRDERUNG IM GRENZÜBERSCHREITENDEN GELEGENHEITSVERKEHR MIT KRAFTOMNIBUSSEN (ASOR)
Kundmachung BGBl. Nr. 17/1987× zu Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR) neu § 0↗RIS↗
Anl. 2neu
in Kraft ab 01.06.1986 · idF BGBl. Nr. 17/1987 Anl. 2↗RIS↗

SCHLUSSAKTE

Die Vertreter

DES RATES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN,

DES BUNDESPRÄSIDENTEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH,

DER REGIERUNG VON SPANIEN,

DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK FINNLAND,

DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES NORWEGEN,

DER REGIERUNG DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK,

DER REGIERUNG VON SCHWEDEN,

DES SCHWEIZERISCHEN BUNDESRATES,

DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK TÜRKEI,

versammelt in Dublin am 26. Mai 1985

zur Unterzeichnung des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR),

haben bei der Unterzeichnung dieses Übereinkommens folgende Erklärungen zustimmend zur Kenntnis genommen:

  1. Ziffer eins
    Erklärung der Vertragsparteien über die Anwendung des Übereinkommens;
  2. Ziffer 2
    Erklärung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu Artikel 5 des Übereinkommens;
  3. Ziffer 3
    Erklärung der Vertragsparteien zum Evolutivcharakter des Übereinkommens.