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BGBl. Nr. 182/1987

kundgemacht 08.05.1987
182. Verordnung: Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaften
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 15. April 1987 über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaften
Kundmachung BGBl. Nr. 182/1987× zu Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaften

Änderungen durch diese Kundmachung

Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaften neu