BGBl. Nr. 193/1987
193. Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr in der Fassung der Änderungsabkommen für die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Burghausen — Neue Brücke
Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr in der Fassung der Änderungsabkommen vom 21. Jänner 1975 und 16. September 1977 für die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Burghausen — Neue Brücke
Änderungen durch diese Kundmachung
Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Burghausen) (BRD)
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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Art. 2aufgehoben
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Anl. 1aufgehoben
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Grenzübergang Burghausen – Neue Brücke (BRD)
neu
Art. 1neu
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Art. 2neu
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Art. 3neu
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Anl. 1neu
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