BGBl. Nr. 204/1987
204. Verordnung: Ablieferung von Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 1987 an das Österreichische Statistische Zentralamt (Finanzstatistik) in Wien von ganzjährig beschäftigten Arbeitnehmern
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. April 1987 betreffend Ablieferung von Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 1987 an das Österreichische Statistische Zentralamt (Finanzstatistik) in Wien von ganzjährig beschäftigten Arbeitnehmern
Änderungen durch diese Kundmachung
Lohnsteuerbescheinigung für 1987
neu
Art. 1neu
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