BGBl. Nr. 205/1987
205. Verordnung: Verbot der Verwendung von Stoffen bei Vorratsschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 30. April 1987 über das Verbot der Verwendung von Stoffen bei Vorratsschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbot der Verwendung von Stoffen bei Vorratsschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
neu
§ 1neu
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§ 2neu
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Anl. 1neu
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