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BGBl. Nr. 234/1987

kundgemacht 19.06.1987
234. Beschluß Nr. 1/87 des Gemischten Ausschusses EWG — Österreich zur Änderung der in ECU ausgedrückten Beträge in Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
ABKOMMEN ÖSTERREICH — EWG — Der Gemischte Ausschuß — BESCHLUSS NR. 1/87 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur Änderung der in ECU ausgedrückten Beträge in Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Kundmachung BGBl. Nr. 234/1987×

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