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BGBl. Nr. 259/1987

kundgemacht 26.06.1987
259. Beschluß Nr. 3/86 des Gemischten Ausschusses EWG — Österreich zur Ergänzung und Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zwecks Vereinfachung der Belege zum Nachweis des Ursprungs
ABKOMMEN ÖSTERREICH — EWG — Der Gemischte Ausschuß — BESCHLUSS NR. 3/86 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur Ergänzung und Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zwecks Vereinfachung der Belege zum Nachweis des Ursprungs
Kundmachung BGBl. Nr. 259/1987×

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