BGBl. Nr. 303/1987
303. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einbeziehung von Frischgeflügel in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Juni 1987, mit der die Verordnung über die Einbeziehung von Frischgeflügel in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis geändert wird
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