Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 307/1987

kundgemacht 16.07.1987
307. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 67 Grazer Straße im Bereich der Gemeinden Wagna und Gabersdorf
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. Juni 1987 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 67 Grazer Straße im Bereich der Gemeinden Wagna und Gabersdorf
Kundmachung BGBl. Nr. 307/1987× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 67 Grazer Straße im Bereich der Gemeinden Wagna und Gabersdorf

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 67 Grazer Straße im Bereich der Gemeinden Wagna und Gabersdorf neu