BGBl. Nr. 331/1987
331. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 30. Juni 1987 betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung
Änderungen durch diese Kundmachung
Einfuhr von Berufsausrüstung
neu
Art. 1neu
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