BGBl. Nr. 349/1987
349. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit samt Schlußprotokoll
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK FINNLAND ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 24neu
Kapitel 4
Arbeitslosigkeit
Artikel 24
Österreichische Staatsangehörige haben das Recht, unter den für finnische Staatsangehörige geltenden Bedingungen Mitglied einer Arbeitslosenkasse zu werden.