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BGBl. Nr. 376/1987

kundgemacht 06.08.1987
376. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 70 Packer Straße im Bereich der Gemeinden Ebental und Klagenfurt
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. Juli 1987 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 70 Packer Straße im Bereich der Gemeinden Ebental und Klagenfurt
Kundmachung BGBl. Nr. 376/1987× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 70 Packer Straße im Bereich der Gemeinden Ebental und Klagenfurt

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 70 Packer Straße im Bereich der Gemeinden Ebental und Klagenfurt neu