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BGBl. Nr. 37/1987

kundgemacht 04.02.1987
37. Verordnung: Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe für Studentenvertreter
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 16. Jänner 1987 über die Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe für Studentenvertreter
Kundmachung BGBl. Nr. 37/1987× zu Studienbeihilfe für Studentenvertreter

Änderungen durch diese Kundmachung

Studienbeihilfe für Studentenvertreter neu