BGBl. Nr. 37/1987
37. Verordnung: Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe für Studentenvertreter
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 16. Jänner 1987 über die Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe für Studentenvertreter
Änderungen durch diese Kundmachung
Studienbeihilfe für Studentenvertreter
neu
§ 2neu
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