BGBl. Nr. 37/1987
37. Verordnung: Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe für Studentenvertreter
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 16. Jänner 1987 über die Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe für Studentenvertreter