Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 390/1987

kundgemacht 18.08.1987
390. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 152 Seeleiten Straße im Bereich der Gemeinde Weyregg am Attersee
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 3. August 1987 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 152 Seeleiten Straße im Bereich der Gemeinde Weyregg am Attersee
Kundmachung BGBl. Nr. 390/1987× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 152 Seeleiten Straße im Bereich der Gemeinde Weyregg am Attersee

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 152 Seeleiten Straße im Bereich der Gemeinde Weyregg am Attersee neu