BGBl. Nr. 44/1987
44. Verordnung: Finanzielle Hilfe des Bundes aus Anlaß der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl an Geschädigte im Bereich des Handels
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 19. Jänner 1987 betreffend eine finanzielle Hilfe des Bundes aus Anlaß der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl an Geschädigte im Bereich des Handels
Änderungen durch diese Kundmachung
Finanzielle Hilfe aus Anlaß der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl an Geschädigte im Bereich des Handels
neu
§ 2neu
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