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BGBl. Nr. 483/1987

kundgemacht 06.10.1987 RIS↗
483. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Gratkorn, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. September 1987 über die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Gratkorn, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. Nr. 483/1987× zu VfGH-Aufhebung - Verordnung der Marktgemeinde Gratkorn×

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Aufhebung - Verordnung der Marktgemeinde Gratkorn neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 07.10.1987 · idF BGBl. Nr. 483/1987 Art. 1↗RIS↗

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Juni 1987, römisch fünf 40/87-8, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 4. September 1987, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Gratkorn vom 16. Dezember 1982 über das Verbot der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten im Umkreis von Schulen als gesetzwidrig aufgehoben.