BGBl. Nr. 483/1987
483. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Gratkorn, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. September 1987 über die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Gratkorn, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Juni 1987, römisch fünf 40/87-8, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 4. September 1987, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Gratkorn vom 16. Dezember 1982 über das Verbot der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten im Umkreis von Schulen als gesetzwidrig aufgehoben.